5. Buch Mose
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Dtn 24 – Ehegesetze
Ist er arm, so schlafe nicht mit dem Pfand. Dem Tagelöhner sollst seinen Lohn nicht vorenthalten und ihn am selben Tage auszahlen, dass die Sonne nicht darüber untergehe, denn er ist bedürftig. Die Väter sollen nicht für ihre Kinder und diese nicht für ihre Väter sterben. Beuge nicht das Recht des Fremden, der Waisen und Witwen, noch deren Kleid verpfänden. Kehre nicht um, wenn du eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, lasse sie dem Fremdling, dem Waisen oder der Witwe, auf dass dich Gott segne auf deine Hände. Schüttle deinen Ölbaum nicht nach, lese auch den Weinberg nicht nach. Lass es den Fremden. Denke, du bist selbst Knecht gewesen im Ägyptenland. Nimmt jemand eine Frau zur Ehe und findet dann etwas Schändliches an ihr, schreibt dann einen Scheidebrief, den er ihr gibt und sie aus seinem Hause entlässt, so kann er sie hinterher nicht wieder zur Frau nehmen, weil sie unrein wurde mit einem anderen. Wer kurz verheiratet, soll nicht ins Feld ziehen und man soll ihm nichts auferlegen. Du sollst den oberen und unteren Mühlstein nicht zum Pfand nehmen, denn damit hättest du das Leben zum Pfand. Wer einen Menschen raubt und verkauft, der soll wie ein Dieb sterben. Hüte dich vor Aussatz, dass du alles getan, was die Priester dir befohlen. Borgst du deinem Nächsten irgendetwas, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen, sondern draußen warten, bis er dir ein Pfand bringt.
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