5. Buch Mose
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Dtn 22 – Verschiedene Vorschriften - Gesetz zum Schutze der Verleumdeten und Vergewaltigten
Geht ein Rind oder Schaf irre, die deines Bruders sind, so führe es wieder zurück oder nimm sie in dein Haus, wenn er fern, und ihm, wenn er kommt, wiedergeben. So sollst du tun mit seinem Esel, seinem Kleid und allem Verlorenen, das dein Bruder verliert. Eine Frau soll nicht Männersachen tragen, ein Mann nicht Frauensachen. Es ist Gott ein Greuel. Siehst du ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern und die Mutter sitzt auf, nimm nicht die Mutter mit den Jungen, sondern nur die Jungen. Die Mutter aber lass fliegen. Wenn du ein Haus bauest, mache aufs Dach Geländer, damit niemand herabfällt. Bepflanze deinen Weinberg nicht mit zweierlei, damit dem Heiligtum nicht das Ganze verfalle. Du sollst nicht zugleich ackern mit Rind und Esel. Du sollst nicht anziehen ein Kleid, das gleichzeitig Wolle und Leinen ist. Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels. Wenn jemand ein Mädchen sich nimmt zur Frau und sie hernach schlecht macht, weil er ihr überdrüssig, so sollen Vater und Mutter das Mädchen zu den Ältesten im Tor bringen und die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit vorzeigen. Den Mann aber züchtigen sie und so dass er die Frau behalten muss sein Leben lang. War sie aber wirklich nicht Jungfrau, soll sie zu Tode gesteinigt werden. Wenn einer beiwohnt einer verheirateten Frau, so sollen sie beide sterben, er und sie. Auch wenn eine verlobt ist. Wenn so eine alleine von einem Mann genommen und schreit, soll nur er zu Tode kommen. Wenn jemand eine Jungfrau trifft und ihr beiwohnt, so soll er sie heiraten und dem Vater 50 Silberstücke zahlen.
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