5. Buch Mose
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Dtn 19 – Aussonderung von Freistädten als Amt
Du sollst dir drei Städte aussondern im Land, das der Herr dir geben wird, es einzunehmen, nachdem er die vorigen Völker ausgerottet hat. Richte den Weg dahin, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan. Er soll am Leben bleiben, denn wer seinen Nächsten nicht vorsätzlich ohne Hass erschlägt, zum Beispiel holzhauend nach einem Ast, das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, dass er stirbt. Nicht soll der Bluträcher solch einem Totschläger nachjagen. Dafür zum Schutze sind die Städte. Wenn du aber Gottes Gebote halten wirst, so sollst du noch drei Städte zu den dreien hinzu tun, auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande, das dir der Herr geben wird, vergossen werde, damit nicht Blutschuld auf dich komme. Wenn aber jemand Hass trägt und totschlägt seinen Nächsten und in die Freistadt fliegt,so sollen die Ältesten ihn dort holen und den Bluträchern übergeben, dass er sterbe. Deine Augen sollen ihn nicht schonen und du sollst unschuldig gegossenes Blut aus Israel wegtun, auf dass es dir unter dem Herrn wohlergehe. Gegen Landraub und falsches Zeugnis Du sollst deines Nächsten Grenzen, wie die Vorfahren es gesteckt, nicht verrücken. Es soll kein Einzelzeuge gegen jemand auftreten wegen Missetat oder Sünde, sondern zwei oder drei Zeugen Mund sollen gültig sein. Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, so sollen die Priester und Richter scharf untersuchen, was wahr ist. Wenn der falsche Zeuge ein falsches Zeugnis wider seinem Bruder gegeben, so sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte mit seinem Bruder zu tun, auf dass es für die anderen eine Warnung sei, böse Dinge zu tun in deiner Mitte. Dein Auge soll ihn nicht schonen. Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
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