4. Buch Mose
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Num 27 - Erbrecht der Töchter
Die, die Töchter Zelophhats, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machins, des Sohnes Manarses, von den Geschlechtern Manarses des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noa Hogla, Milka und Tizza kommen herzu und traten vor Mose und Eleasar, den Priestern, vor die Stammesfürsten und die ganze Gemeinde vor der Stiftshütte und sprachen: Unser Vater ist gestorben in der Wüste und war nicht unter der Rotte, die sich gegen den Herrn empörte, der Korah-Rotte sondern ist um seiner eigenen Sünde Willen gestorben und hatte keine Söhne. Warum soll unsers Vaters Name in seinem Geschlecht untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gebt uns auch ein Erbgut unter den Brüdern unseres Vaters. Mose brachte ihre Sache vor den Herrn. Und der Herr sprach: Die Töchter haben recht geredet. Du sollst ihnen ein Erbgut unter den Brüdern ihres Vaters geben und sein Erbe ihnen zuwenden. Mose sagte den Kindern Israel: Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zuwenden. Hat er keine Tochter, so sollt ihr´s seinen Brüdern geben. Hat er keine Brüder, so sollt ihr´s den Brüder seines Vaters geben. Hat sein Vater keinen Bruder, sollt ihr´s seinen nächsten Verwandten geben, die ihm in seinem Geschlecht angehören. Das soll Recht und Gesetz sein in Israel.
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