4. Buch Mose
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Num 30 - Mose sagt den Kindern Israel alles, was ihm der Herr geboten hatte / Gesetz über die Verbindlichkeit von Gelübden
Und Mose redete mit den Häuptern der Sämme: “Wenn jemand dem Herrn ein Gelübde tut oder Eid schwört, dass er sich verpflichten will, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern wie es über seine Lippen ging tun. Wenn eine Frau dem Herrn ein Gelübde tut und sich zu etwas verpflichtet, solange sie im Hause des Vaters und ledig ist, und ihr Vater hört von ihrem Gelübde und schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und auch jede Verpflichtung. Wenn aber ihr Vater es verwehrt an dem Tage, da er´s hört, so gilt das Gelübde oder Verpflichtung nicht, die sie sich auferlegt hat, und der Herr wird ihr gnädig sein. Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder sonst unbedacht etwas versprochen, und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tag, so gilt ihr Gelübde. Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so macht er sie ihres Gelübdes ledig, das auf ihr liegt, und ihres unbedachten Versprechens, durch das sie gebunden ist; der Herr wird ihr dann gnädig sein. Das Gelübde einer Witwe oder Verstoßenen, alles, was sich diese auferlegt hat, gilt für sie. Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt und sich mit Eid bindet, ihr Mann hört es und schweigt dazu, verwehrt es nicht, so gilt alles, wozu sie sich verpflichtet hat. Macht ihr Mann aber sie ihres Gelübdes ledig am Tag, da er es hört, so gilt es nicht, und der Herr wird ihr gnädig sein. Alles, Gelübde oder Eid, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben, aber wenn er dazu schweigt von einem Tag zum anderen, so bekräftigt er all ihre Gelübde und Verpflichtungen, hat er’s aber gehört und hebt es später auf, so soll er ihre Schuld tragen. Das ist’s, was der Herr Mose geboten hat zwischen Mann und Frau, Vater und Tochter, solange sie noch ledig in ihres Vaters Hause.
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