3. Buch Mose
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Lev 5 - Sündopfer - Brandopfer
Wenn jemand sündigt, dass er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt und so sich verschuldet; oder wenn jemand etwas Unreines anrührt: Ein Aas, unreines Wild, Vieh oder Gewürm und wusste es nicht, wird´s inne und hat sich so verschuldet. Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt und sich unrein machen kann. Oder wenn jemand schwört, dass ihm über die Lippen fährt, er wolle Schaden oder Gutes tun, und er bedachte es nicht, wird´s inne und hat sich so schuldig gemacht. Wenn er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen womit er sich schuldig gemacht, gesündigt hat. Soll deshalb als Buße der Sünde, die er getan zum Herrn darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege zum Sündopfer, dass der Priester die Sühnung vollziehe. Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem Herrn zwei Turteltauben oder andere, die eine zum Sünd- die andre zum Brandopfer und gebe es dem Priester, dass er der einen als Sündopfer den Kopf abknicke, ihr Blut versprenge am Altar. Die andre als Brandopfer gemäß der Ordnung darbringen. Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder andere zu geben, so bringe er ein Zehntel Scheffel Mehl vom Feinsten als Sündopfer dar. Kein Öl darauf noch Weihrauch, denn es ist ein Sündopfer und bringe es dem Priester der eine Handvoll davon als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen soll als Feueropfer für den Herrn, so ist es ein Sündopfer. Der Priester vollziehe die Sühnung.
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