3. Buch Mose
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Lev 17 - Gesetz über die Stätte des Opfers
Und der Herr redete mit Mose und sprach: Sage Aaron, seinen Söhnen und dem Volk Israel: Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager und es nicht vor der Tür der Stiftshütte tut, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. "Blut hat er vergossen, ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk." Daher sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere nicht auf freiem Feld schlachten, sondern dem Herrn bringen vor die Tür der Stiftshütte zum Priester, der sie dort als Dankopfer dem Herrn opfert. Der soll das Blut an den Altar sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch des Herrn. Nicht den Feldgeistern sollen sie opfern mit denen sie Abgötterei treiben. Dies ist eine ewige Ordnung von Geschlecht zu Geschlecht. Wer dies alles nicht befolgt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
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