3. Buch Mose
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Lev 14,33 - Gesetz über Aussatz an Häusern
Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach: Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lass an irgendeinem Haus eine aussätzige Stelle entstehen, so soll der kommen, dem das Haus gehört, und es dem Priester sagen: Es sieht nach Aussatz aus an meinem Haus. Da soll der Priester gebieten, das Haus auszuräumen. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. Sind grünliche und rötliche Stellen an der Wand des Hauses, so soll er aus dem Hause gehen und das Haus sieben Tage verschließen. Sieht er am siebten Tage, dass der Ausschlag weitergefressen hat, so soll er die Steine ausbrechen lassen. Das Haus soll man innen ringsum abschaben. Das Abgeschabte vor die Stadt bringen an unreinen Ort. Und andere Steine einsetzen und anderen Lehm und neu bewerfen das Haus. Wenn der Ausschlag nach all dem wieder auftritt, soll man das Haus abbrechen, allen Schutt vor die Stadt bringen an unreinen Ort. Wer aber in solch ein Haus geht, solange es verschlossen ist, ist unrein bis zum Abend. Wer darin schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. Ist aber all dies nicht der Fall, sodass der Priester sieht, dass es rein ist, soll er zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und Isop, einen Vogel schlachten in irdischem Gefäß über frischem Wasser, das Haus siebenmal besprengen und so soll das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser. Der lebendige Vogel soll vor der Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus entsühnen, so ist es rein.
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