3. Buch Mose
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Lev 2 - Gesetz über Speisopfer
Wenn jemand dem Herrn ein Speisopfer darbringen will, so soll es vom feinstem Mehl sein, Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen und es zu den Priestern bringen, Aarons Söhnen. Und der Priester soll eine Handvoll nehmen und es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Genuss für den Herrn. Der Rest soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein Hochheiliges vom Feueropfer des Herrn. Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesäuert, mit Öl vermengt oder ungesäuerte Fladen mit Öl bestrichen. Auch aus der Pfanne, in ein ungesäuertes Mehl mit Öl vermengt. Schneide es in Stücke und gieß Öl darauf. Das ist ein Speisopfer. Ist aber etwas im Tiegel, so bring es dem Priester, dass er zum Altar trete. Er soll vom Speisopfer das Gedenkopfer abheben und im Rauch aufgehen lassen. Der Rest gehört Aaron und seinen Söhnen. Macht ohne Sauerteig alle Speisopfer, denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem Herrn in Rauch aufgehen lassen. Als Erstlingsgabe mögt ihr sie dem Herrn bringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. All deine Speisopfer sollst du salzen und alles soll niemals ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen sollst du Salz darbringen. Willst du von den ersten Früchten ein Opfer den Herrn darbringen. So sollst du Ähren am Feuer rösten, die Körner zerstoßen und darbringen als das Speisopfer deiner ersten Früchte und Öl und Weihrauch darauf tun. Und der Priester soll das Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen als ein Speisopfer des Herrn.
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