3. Buch Mose
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Lev 12 - Bestimmungen für die Wöchnerinnen
Und der Herr redete mit Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich: wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. Und am achten Tag soll man ihn beschneiden. Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen. Bis die Tage ihrer Tage ihrer Reinigung um sind. Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wenn sie ihre Tage hat und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. Und wenn nun die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der Stiftshütte. Der soll es opfern vor dem Herrn und sie entsühnen. So wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder Mädchen gebiert. Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer, so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde.
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