5. Buch Mose
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Dtn 25 – Schuldbestimmungen
Wenn Männer in Streit und vor Gericht kommen, so soll dem, der im Recht, gerecht gesprochen werden, den Schuldigen aber schuldig. Soll er Schläge erhalten, soll´s vor dem Richter sein nach dem Maß der Schuld. Nach 40 Schlägen soll man nicht weiter schlagen, damit dein Bruder nicht entehrt werde vor deinen Augen. Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. Wenn Brüder beieinander wohnen und des einen Frau stirbt, soll diese in der Sippe bleiben, beim Schwager, der zu ihr geht. Der erste Sohn aber, den diese gebiert, soll noch des Bruders Sohn sein, damit der Name nicht getilgt. Will ein Schwager aber nicht die Witwe nehmen, so soll sie zu den Ältesten gehen vor dem Tor und diese sollen ihn rufen. Wenn er dennoch nicht will, soll sie ihm den Schuh vom Fuß nehmen und ins Gesicht speien und sagen: So soll man tun mit einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht bauen will. Fährt eine Frau in zwei streitende Männer mit der Hand, so sollst du ihr die Hand abhacken. Du sollst nicht zweierlei Gewichte in deinem Beutel haben. Auch nicht Masse! Heute gebietet dir der Herr, dass du nach seinen Geboten und Rechten tust. Die Amalathiter traten euch in den Weg, als ihr aus Ägypten zoget und eure Nachzügler erschlugen. Deshalb tilge das Erinnern an sie aus unter dem Himmel.
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