5. Buch Mose
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Dtn 21 – Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand - Erstgeburtenrecht - Todesstrafe für ungeratene Söhne
Findet man auf freiem Feld einen Erschlagenen, von dem man nicht weiß, wer ihn gemordet, so soll man dies am nächsten liegenden Ort angehen, dass deren Älteste eine junge, noch nicht unterm Joch gewesene Kuh in einem unbearbeiteten noch besäten Talgrund bringen, dass man ihr das Genick breche. Die Priester der Leviten sollen herantreten, dass sie sie segnen. Dann sollen alle in dem Ort, der am nächsten liegt, ihre Hände über der jungen Kuh waschen und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen und unsere Augen nichts gesehen. So wird diese Blutschuld gesühnt sein, auf dass man es aus der Mitte wegtut. Wenn du im Krieg eine schönes Mädchen unter den Gefangenen siehst und sie zur Frau nimmst und sie lieb hast, so führe sie in dein Haus, lass ihr die Haare schneiden, die Kleider ablegen, in denen sie gefangen wurde, und die Nägel beschneiden. Wenn du aber kein Gefallen mehr an ihr hast, so lass sie gehen ohne Zwang, verkaufe oder versklave sie nicht. Hat jemand zwei Frauen, eine die er liebt, eine die er nicht liebt, von letzterer aber den ersten Sohn hat, so kann er nicht den ersten Sohn der geliebten Frau zur Erstgeburt machen, sondern er muss den der ungeliebten anerkennen, ihm zwei Teile geben von allem, was vorhanden ist. Hat jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn, der dem Vater, noch der Mutter gehorcht, auch nicht durch Züchtigung, so soll man ihn vors Tor zu den Ältesten der Stadt bringen, dass man ihn steinige, bis er tot. Bestattung eines Gehängten Wird einer wegen seiner Sünden gehängt an ein Holz, so soll sein Leichnam nicht über Nacht dort hängen, sondern er soll am selben Tage begraben werden, dass der Herr, dein Gott, dein Land nicht unrein werden lasse
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