3. Buch Mose

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Zu vielen Bildern hat Herr Wiedmann Anmerkungen hinterlassen. Diese zitieren häufig Bibelworte oder kommentieren den im Bild dargestellten Abschnitt der Bibel. Diese Kommentare stellen Herrn Wiedmanns Zugang zu den Bibeltexten und die Verbindung zu den Bildern dar. Sieh dir doch die Bilder genau an und ließ den entsprechenden Abschnitt in deiner Bibel nach und versuche dabei darauf zu achten, was Gott dir persönlich dadurch sagen will.

Lev 25,25 - Gesetz über Einlösung im Blick auf das Erlassjahr

Wenn dein Bruder verarmt und er etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und ihn einlösen. Er soll die Jahre, seit dem er’s verkauft hat, abrechnen, und was übrig ist dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen. Kann er’s aber nicht aufbringen, so soll was er verkauft hat in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlassjahr, wo es frei wird und wieder zu seiner Habe komme. Wer ein Wohnhaus verkauft in einer ummauerten Stadt, hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Wenn er’s nicht tut, so soll es der Käufer für immer behalten. Ist’s aber ein Haus auf dem Land ohne Mauer, so soll’s dem Felde gleichgerechnet sein und im Erlassjahr eingelöst werden können. Die Städte der Leviten jedoch und deren Häuser können jederzeit eingelöst werden. Tut’s einer der Leviten nicht, so soll das verkaufte Haus im Erlassjahr frei werden. Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen, denn es ist das Eigentum für immer. Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne, keine Zinsen nehmen, noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. Du sollst deinen verarmten Bruder nicht als Sklave dienen lassen, sondern wie ein Tagelöhner oder Beisasse, bis ins Erlassjahr. Dann soll er frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und er soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen. Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe und du sollst nicht mit Härte über sie herrschen, sondern deinen Gott fürchten. Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern um euch und auch von den Beisassen um euch her. Diese auch vererben euren Kindern zum Eigentum für immer. Nicht aber von euren Brüdern. Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen verkauft, soll er das Recht haben, wieder frei zu werden und einer seiner Brüder soll ihn einlösen oder auch Oheim oder Vetter oder sonst ein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht. Wenn er aber selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen. Soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft bis aufs Erlassjahr. Das Geld soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei dem gewesen. Sind es noch viele Jahre bis zum Erlassjahr, soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er verkauft wurde. Sind’s nur wenige bis zum Erlassjahr, soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten. Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein ohne Härte. Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlassjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. Denn mir gehören die Kinder Israel als Knechte!

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