3. Buch Mose
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Lev 22 - Gesetz über den Genuss der Opfergaben
Und der Herr redete mit Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam seien mit dem Heiligen der Kinder Israel und den Gaben, die sie mir heiligen. Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die Kinder Israel dem Herrn bringen und eine Unreinheit an sich hat, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Wer aussätzig ist oder Ausfluss hat, soll nicht essen vom Heiligen. Wer einen Toten anrührt oder einer, dem Samen abgeht im Schlaf oder wer ein Gewürm anrührt, ist unrein bis zum Abend und soll seinen Leib mit Wasser abwaschen. Ein verendetes oder gerissenes Tier soll er nicht essen. Er wird unrein. Haltet meine Satzungen, damit ihr nicht stürbet. Kein Fremder soll vom Heiligen essen, noch des Priesters Beisasse, noch sein Taglöhner. Kauft der Priester einen Sklaven, so soll dieser essen. Auch der Sklave, der in seinem Hause geboren wird. Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht aus priesterlicher Sippe kommt, soll diese nicht von der Opfergabe essen. Wird sie Witwe oder verstoßen, hat keine Kinder und kehrt zu ihres Vaters Haus zurück, so darf sie speisen und von ihres Vaters Brot essen. Jedoch kein Fremder. Wer aus Versehen vom Heiligen isst, soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben. Denn nicht sollen die Priester entheiligen lassen das Heilige der Kinder Israel.
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